Erwägungsgrund 8 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert und die Änderungen sollten im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32020D1301Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32012D0602BESCHLUSS Nr. 602/2012/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zwecks Ausdehnung des geografischen Tätigkeitsbereichs der EBWE auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum
Die Änderungen des Übereinkommens sollten daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32014D0871BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2014 über den im Namen der Europäischen Union auf der achten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen hinsichtlich des Vorschlags für eine Änderung von Anhang I dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkts (2014/871/EU)
Die Änderung von Anhang I des Übereinkommens sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 10 32013D0397BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Mai 2009 über die Genehmigung bestimmter Änderungen in Anhang V des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/397/EG)
Dementsprechend sollten die empfohlenen Änderungen in Anhang V des Abkommens im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.