Erwägungsgrund 5 32020D1324
Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Getreideerzeuger, insbesondere von Gerste und Weizen. Sollte dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zum Übereinkommen und folglich auf Teilnahme am Internationalen Getreiderat stattgegeben werden, wird das Vereinigte Königreich ein Einfuhrmitglied gemäß Artikel 12 des Übereinkommens sein. Da die Union ein Ausfuhrmitglied ist, wird sich der Beitritt des Vereinigten Königreichs nicht auf die Anzahl der Stimmen auswirken, die der Union für Abstimmungszwecke nach Artikel 12 des Übereinkommens zugewiesen sind. Der Beitritt des Vereinigten Königreichs wird jedoch ab dem Haushaltsjahr 2021/2022 dazu führen, dass die Anzahl der der Union gemäß Artikel 11 des Übereinkommens zugewiesenen Stimmen reduziert wird, die der Festlegung des Finanzbeitrags der Mitglieder dienen.