Beschluss (EU) 2020/1331 der Europäischen Zentralbank vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Eignungsprüfung und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/936 (EZB/2020/39)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/936 (EZB/2017/16) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1331
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