Erwägungsgrund 6 32020D1333
Ab dem 1. Oktober 2020 wird es zu organisatorischen Veränderungen bei der EZB-Bankenaufsicht kommen, wozu die Schaffung von zwei zusätzlichen Geschäftsbereichen, die Neuverteilung von Aufgaben und die Umbenennung von Geschäftsbereichen gehören. Infolgedessen entspricht der Beschluss (EU) 2018/547 (EZB/2018/11) nicht mehr der Organisationsstruktur der EZB-Bankenaufsicht.