Beschluss (EU) 2020/1333 der Europäischen Zentralbank vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Eigenmittelbschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/547 (EZB/2020/41)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2018/547 (EZB/2018/11) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1333
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