Beschluss (EU) 2020/1420 des Rates vom 15. Oktober 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juli 1995 in Brüssel unterzeichnet. Das Abkommen ist am 1. März 1998 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32020D1420
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