Erwägungsgrund 5 32020D1420
Das Protokoll sollte daher im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Das Protokoll sollte daher im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —