Erwägungsgrund 1 32020D1422
Das laufende Engagement der Union für Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika (APF) sollte bis Ende Juni 2021 oder bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, in der zuletzt geänderten Fassung (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“), je nachdem‚ welcher Zeitpunkt früher liegt, aufrechterhalten werden.