Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß dem Abkommen kann der durch das Abkommen eingerichtete Gemeinsame Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) einen Beschluss über technische Verknüpfungsstandards (LTS) treffen, die der Schweizer Registerverwalter und der Zentralverwalter der Union auf Basis der Grundsätze in Anhang II des Abkommens, in dem die Anforderungen für eine solide und gesicherte Verbindung zwischen dem Schweizer Zusatztransaktionsprotokoll (SSTL) und dem Transaktionsprotokoll der Europäischen Union (EUTL) im Einzelnen beschrieben sind, erstellt haben. Die LTS treten in Kraft, sobald sie durch Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses angenommen wurden.
Gemäß dem Abkommen kann der durch das Abkommen eingesetzte Gemeinsame Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) einen Beschluss über vom Schweizer…
Es ist angezeigt, dass der Gemeinsame Ausschuss eine Arbeitsgruppe gemäß dem Abkommen einsetzt, die den Gemeinsamen Ausschuss bei seinen Aufgaben gemäß dem…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Es ist angezeigt, dass der Gemeinsame Ausschuss eine Arbeitsgruppe gemäß dem Abkommen einsetzt, die den Gemeinsamen Ausschuss bei seinen Aufgaben gemäß dem…
Der im Namen der Union in der zweiten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.