Erwägungsgrund 6 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
Es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen für die Verknüpfung im Sinne des Abkommens erfüllt sind und die Union daher ihre Genehmigungsurkunde der…
Erwägungsgrund 5 32017D2240BESCHLUSS (EU) 2017/2240 DES RATES vom 10. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Um die Koordination zwischen den Vertragsparteien zu gewährleisten und relevante legislative Entwicklungen zu berücksichtigen, die auch die Annahme und das…
Erwägungsgrund 4 32020D1493Anhang II sollte geändert werden, sodass eine größere Auswahl an gleichwertigen Technologien für die Einrichtung der im Abkommen vorgesehenen…
Erwägungsgrund 4 32012D0341BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/341/EU)
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher geändert werden, um Luftfahrtunternehmen der Schweiz das Recht einzuräumen, Luftverkehrsdienste zwischen den…
Erwägungsgrund 3 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Um diesen Änderungen im Abkommen Rechnung zu tragen, muss Anhang III Anlage II des Abkommens geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32018D0061BESCHLUSS (EU) 2018/61 DES RATES vom 21. März 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
Im Hinblick darauf, die Annahme eines neuen Anhangs über die Pilotenlizenzierung im Rahmen des erweiterten Anwendungsbereichs des Abkommens zu ermöglichen,…