Erwägungsgrund 1 32020D1495
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wird seit dem 1. Juli 2011 vorläufig angewendet und ist am 13. Dezember 2015 in Kraft getreten.