Beschluss (EU) 2020/1508 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Der Standpunkt der Union in diesen Gremien sollte daher von denjenigen Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder dieser Gremien sind, im Interesse der Union gemeinsam vorgetragen werden —
Erwägungsgrund 10 32020D1508
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