Beschluss (EU) 2020/1508 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt sollten darauf ausgerichtet sein, bei der Entwicklung von in der Union anzuwendenden technischen Vorschriften für Binnenschiffe Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 3 32020D1508
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