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Um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren, sollten zwei natürliche Personen und eine Einrichtung in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. Diese Personen und diese Einrichtung sind verantwortlich für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, — insbesondere für den Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und im Mai 2015 stattfand — oder waren daran beteiligt.
In diesem Zusammenhang und um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren,…
Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/797 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2019/797 wird ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur…
In diesem Zusammenhang wird mit dem vorliegenden Beschluss ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen und zur Reaktion…
In diesem Zusammenhang und angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sollten sechs Personen und eine…
In diesem Zusammenhang sollten 11 Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und…
Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.