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In diesem Zusammenhang und um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren, sollten sechs natürliche Personen und drei Organisationen bzw. Einrichtungen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen sind verantwortlich für Cyberangriffe oder versuchte Cyberangriffe — darunter der versuchte Cyberangriff gegen die OVCW und die als „WannaCry“ und „NotPetya“ bekannten Cyberangriffe sowie „Operation Cloud Hopper“ — oder haben diese unterstützt oder waren daran beteiligt oder haben diese erleichtert.
Um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren, sollten zwei natürliche…
In diesem Zusammenhang und angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sollten sechs Personen und eine…
In diesem Zusammenhang sollten 11 Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und…
Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/797 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2019/797 wird ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur…
In diesem Zusammenhang sollten drei Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und…
Angesichts der Ergebnisse, zu denen die Ermittlungsmission gelangt ist, und angesichts der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.