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Angesichts der fortgesetzten und zunehmenden böswilligen Handlungen im Cyberraum, einschließlich gegen Drittstaaten gerichteter Handlungen, sollten die Gründe für die Aufnahme von sechs Personen und zwei Organisationen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 festgelegten restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.
Als Teil dauerhafter, maßgeschneiderter und koordinierter Maßnahmen der Union gegen Akteure, von denen eine anhaltende Cyberbedrohung ausgeht, sollten drei…
Um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren, sollten zwei natürliche…
Als Teil dauerhafter, maßgeschneiderter und koordinierter Maßnahmen der Union gegen Akteure, von denen eine anhaltende Cyberbedrohung ausgeht, sollten sechs…
Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu neun Personen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen,…
Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu 24 Personen und einer Organisation in der Liste der natürlichen und…
In diesem Zusammenhang sollten drei Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.