Erwägungsgrund 1 32020D1573
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission in der durch den Beschluss (EU) 2020/1101 geänderten Fassung wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs benötigt werden, bis zum 31. Oktober 2020 gewährt.