Art. 1 32020D1793BESCHLUSS (EU) 2020/1793 DES RATES vom 16. November 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage hinsichtlich seiner Geltungsdauer
In Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 940/2014/EU wird das Datum „31. Dezember 2020“ ersetzt durch „30. Juni 2021“.
Art. 1 Nr. 2 32021D0660BESCHLUSS (EU) 2021/660 DER KOMMISSION vom 19. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2693)
Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 gilt für Einfuhren, die zwischen dem 30. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 getätigt werden.“
Art. 4 32021D0991BESCHLUSS (EU) 2021/991 DES RATES vom 7. Juni 2021 über die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage und zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU
In Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 940/2014/EU wird das Datum „30. Juni 2021“ durch das Datum „31. Dezember 2021“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 28 Buchst. a Ziff. ii 32025R0914VERORDNUNG (EU) 2025/914 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
In Satz 1 wird das Datum „10. Dezember 2019“ durch „30. Juni 2024“ ersetzt.
Art. 17 Nr. 1 32019R1156VERORDNUNG (EU) 2019/1156 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
In Artikel 32 Absatz 1 wird das Datum „31. Dezember 2019“ durch „31. Dezember 2021“ ersetzt.