Erwägungsgrund 3 32020D1575
Eine Festlegung des geltenden Verfahrens zur Bewertung und Weiterverfolgung von Informationen über die mittels des Whistleblowing-Tools gemeldeten Informationen über Verstöße ist in den Fällen angebracht, in denen ein hochrangiger Funktionsträger der EZB in der Meldung als eine Person bezeichnet wird, die den Verstoß begangen hat, oder mit der die bezeichnete Person verbunden ist.