Beschluss (EU) 2020/1581 des Rates vom 23. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XIII (Annäherung des Zollrechts) des Abkommens zu vertreten ist
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2016/838 des Rates geschlossen und ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32020D1581
Erwägungsgrund 1 32020D1581Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen