Erwägungsgrund 3 32020D1581
Nach Artikel 408 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat jede seiner Befugnisse dem Assoziationsausschuss übertragen, einschließlich der Befugnis, bindende Beschlüsse zu fassen.
Nach Artikel 408 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat jede seiner Befugnisse dem Assoziationsausschuss übertragen, einschließlich der Befugnis, bindende Beschlüsse zu fassen.