Erwägungsgrund 3 32020D1584
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago kann der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen erlassen und sie dem Abkommen von Chicago als Anhänge beifügen.
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago kann der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen erlassen und sie dem Abkommen von Chicago als Anhänge beifügen.