Beschluss (EU) 2020/1637 des Rates vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Um eine einheitliche Auslegung der UN-Regelungen Nr. 155 und 156 zu gewährleisten, sollten die Vorschläge für Auslegungsdokumente zu beiden UN-Regelungen sowie der Vorschlag für Leitlinien zur Nutzung der Datenbank für den Austausch von Typgenehmigungen nach der UN-Regelung Nr. 155 angenommen werden.
Erwägungsgrund 11 32020D1637
Erwägungsgrund 11 32020D1637Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen