Beschluss (EU) 2020/1637 des Rates vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Am 16. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/848 über den hinsichtlich der UN-GTR Nr. 7 und hinsichtlich der Vorschläge zur Genehmigung zur Ausarbeitung einer Änderung der UN-GTR Nr. 8 und einer neuen UN-GTR zur Dauerhaltbarkeit von Fahrzeugbatterien auf der 181. Tagung der UNECE-WP.29, die am 24. Juni 2020 stattfand, zu vertretenden Standpunkt angenommen. Die WP.29 war jedoch nicht in der Lage, auf dieser Tagung abzustimmen, und beschloss, die Vorschläge auf der November-Tagung erneut zur Abstimmung vorzulegen —
Erwägungsgrund 12 32020D1637
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