Erwägungsgrund 5 32020D1637
Auf ihrer für den 10. November 2020 anberaumten 182. Tagung kann die WP.29 folgende Vorschläge annehmen: die Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, den Vorschlag für eine neue Regelung über die Genehmigung von Einrichtungen zum Rückwärtsfahren und von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Wahrnehmung ungeschützter Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug durch den Fahrzeugführer, den Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Anfahrinformationssystems zur Erkennung von Fußgängern und Fahrradfahrern, den Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher, die Vorschläge für Änderungen UN-GTR Nr. 7, 15 und 18, den Vorschlag für eine neue globale technische Regelung über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb und den Vorschlag für Änderungen der gemeinsamen Entschließung M.R.3 über die Luftqualität in Fahrzeuginnenräumen. Darüber hinaus soll die UNECE-WP.29 den Vorschlag für die Genehmigung zur Ausarbeitung einer Änderung der UN-GTR Nr. 8 und zur Ausarbeitung einer neuen UN-GTR zur Dauerhaltbarkeit von Fahrzeugbatterien annehmen.