Erwägungsgrund 5 32020D1658
Da die Republik Usbekistan ihren Olivensektor in Bezug auf den Konsum fördert und vorhat, ihre Erzeugung auszubauen, könnte ihr Beitritt unter bestimmten Bedingungen zu einer Stärkung des IOR führen, insbesondere was die Vereinheitlichung des nationalen und internationalen Rechts über die Merkmale von Olivenerzeugnissen zwecks Vermeidung von Handelshemmnissen anbelangt.