Erwägungsgrund 1 32020D1688
Durch den Beschluss EZB/2014/40 der Europäischen Zentralbank wurde das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (third covered bond purchase programme — CBPP3) eingeführt. Der Beschluss wurde mit dem Beschluss (EU) 2020/187 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/8) neu gefasst. Neben dem Ankaufprogramm für Asset-Backed Securities, dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten und dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors ist das CBPP3 Teil des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (asset purchase programme — APP) der Europäischen Zentralbank (EZB). Ziel des APP ist es, die Transmission der Geldpolitik weiter zu verbessern, die Kreditversorgung der Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet zu vereinfachen, die Kreditbedingungen für private Haushalte und Unternehmen zu lockern und entsprechend dem vorrangigen Ziel der EZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, dazu beizutragen, dass die Inflationsraten mittelfristig auf ein Niveau von unter, aber nahe 2 % zurückkehren.