Beschluss (EU) 2020/1688 der Europäischen Zentralbank vom 25. September 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/187 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/48)
Der Beschluss (EU) 2020/187 (EZB/2020/8) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32020D1688
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