Beschluss (EU) 2020/1704 des Rates vom 23. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft
Um eine lange Unterbrechung der Fischereitätigkeiten zu vermeiden hat der Rat die Kommission ebenfalls ermächtigt, eine auf höchstens ein Jahr begrenzte Verlängerung des am 15. November 2019 ausgelaufenen Protokolls zum geltenden Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) auszuhandeln. Am 8. November 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/1918 über diese Verlängerung angenommen.
Erwägungsgrund 4 32020D1704
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