Erwägungsgrund 6 32020D1704
Angesichts des derzeitigen Gesundheitsumfelds aufgrund der COVID-19-Pandemie ist festzustellen, dass die Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss des neuen Abkommens und des neuen Protokolls nicht rechtzeitig beendet sein werden, und daher eine Unterbrechung der Fischereitätigkeiten trotz der ersten Verlängerung des Protokolls nicht vermieden werden kann. In diesem Zusammenhang ermächtigte der Rat die Kommission am 26. Juni 2020, eine weitere Verlängerung des Protokolls um höchstens ein Jahr auszuhandeln.