Erwägungsgrund 7 32020D1704
In Erwartung des Abschlusses der Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss des neuen Abkommens und des neuen Protokolls hat die Kommission im Namen der Union ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die zweite Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem Abkommen (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr ausgehandelt. Mit Abschluss dieser Verhandlungen wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels am 7. Juli 2020 paraphiert.