Erwägungsgrund 1 32020D1730
Mit Schreiben an die Europäische Kommission vom 29. Juli 2020 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.
Mit Schreiben an die Europäische Kommission vom 29. Juli 2020 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.