Beschluss (EU) 2020/1730 der Kommission vom 18. November 2020 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Die einheitliche Gestaltung von Aufenthaltstiteln und EU-weit geltende gemeinsame Sicherheitsstandards erleichtern den Grenzübertritt und tragen zum guten Funktionieren des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bei.
Erwägungsgrund 3 32020D1730
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