Erwägungsgrund 1 32020D1757
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates geschlossen und trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Das Übereinkommen wurde ursprünglich für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen.