Beschluss (EU) 2020/1757 des Rates vom 19. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Internationalen Zuckerrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32020D1757
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