Erwägungsgrund 3 32004R1927VERORDNUNG (EG) Nr. 1927/2004 DES RATES vom 21. Oktober 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste von Kap Verde für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft diese Verlängerung zu genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32005R0172VERORDNUNG (EG) Nr. 172/2005 DES RATES vom 18. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, diese Verlängerung zu genehmigen.
Erwägungsgrund 10 32018D1590BESCHLUSS (EU) 2018/1590 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU hinsichtlich der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Geltungsdauer dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte daher verlängert werden.
Erwägungsgrund 33 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die finnischen Behörden halten es für notwendig, eine Verlängerung der Sicherheitsgenehmigungen zu gewährleisten, da die Zahl dieser Genehmigungen am höchsten…
Erwägungsgrund 2 32014D0301BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/301/EU)
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32006R1980VERORDNUNG (EG) Nr. 1980/2006 DER KOMMISSION vom 20 Dezember 2006 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 und der Entscheidungen 2001/245/EG, 2002/928/EG und 2006/797/EG hinsichtlich der weiteren Anwendung bestimmter, nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommer Wirkstoffe mit Blick auf den Beitritt Bulgariens (Text von Bedeutung für den EWR)
Es wurden Informationen vorgelegt und von der Kommission zusammen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten bewertet, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden…