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Mit dem Beschluss Nr. 377/2014/EU des Rates wurde Spanien ermächtigt, für bestimmte Erzeugnisse, die lokal auf den Kanarischen Inseln hergestellt werden, bis zum 31. Dezember 2020 Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen in Bezug auf die AIEM-Steuer anzuwenden. Die Erzeugnisse, die ganz oder teilweise von dieser Steuer befreit werden dürfen, sind im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt.
Mit der Entscheidung 2002/546/EG des Rates , die gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags erging, wurde Spanien ursprünglich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2011…
Bis zum 1. Januar 2021 übermitteln die spanischen Behörden der Kommission die erste Liste von Erzeugnissen, auf die Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen…
Die Steuer mit der Bezeichnung „Arbitrio sobre Importaciones y Entregas de Mercancías en las Islas Canarias“ (im Folgenden „AIEM-Steuer“) dient der autonomen…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates wurden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen Gebieten in äußerster Randlage lokal…
Der Beschluss Nr. 376/2014/EU gilt bis zum 31. Dezember 2020. Aus Gründen der Klarheit bedarf es eines neuen Beschlusses zur Ermächtigung Portugals, in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.