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Die Steuerbefreiungen von bzw. -ermäßigungen der AIEM sollten für sieben Jahre gelten. Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollten die spanischen Behörden der Kommission bis zum 30. September 2025 einen Überwachungsbericht vorlegen.
Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollte Portugal der Kommission bis zum 30. September…
Spätestens bis zum 30. September 2025 übermitteln die spanischen Behörden der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die…
Mit dem Beschluss Nr. 377/2014/EU des Rates wurde Spanien ermächtigt, für bestimmte Erzeugnisse, die lokal auf den Kanarischen Inseln hergestellt werden, bis…
Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollte Frankreich der Kommission bis zum 30. September…
Die Geltungsdauer der Regelung sollte sechs Jahre betragen und am 31. Dezember 2027 enden. Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Bedingungen, die die…
Frankreich legt der Kommission bis zum 30. September 2025 einen Bewertungsbericht vor, anhand dessen die Kommission beurteilen kann, ob die Bedingungen, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.