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Frankreich legt der Kommission bis zum 30. September 2025 einen Bewertungsbericht vor, anhand dessen die Kommission beurteilen kann, ob die Bedingungen, die die Anwendung der in Artikel 1 genannten Steuerregelung rechtfertigen, weiterhin erfüllt sind. Der Überwachungsbericht enthält die in Anhang II genannten Angaben.
Bis zum 1. September 2026 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Auf der Grundlage der nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels übermittelten…
Spätestens bis zum 30. September 2025 übermittelt Frankreich der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für…
Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Ermächtigung weiterhin erfüllt sind, sollte Frankreich der Kommission bis zum 30. September…
Spätestens bis zum 30. September 2025 übermitteln die spanischen Behörden der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die…
Spätestens bis zum 30. September 2025 übermittelt Portugal der Kommission einen Überwachungsbericht, damit diese beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die…
Die Geltungsdauer der Regelung sollte sechs Jahre betragen und am 31. Dezember 2027 enden. Damit die Kommission beurteilen kann, ob die Bedingungen, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.