Erwägungsgrund 6 32020D1790
Um eine erhebliche Beeinträchtigung der Entwicklung der autonomen Regionen Madeira und Azoren zu vermeiden und die Alkoholindustrie sowie die an sie geknüpften Arbeitsplätze in diesen Regionen zu erhalten, ist es erforderlich, die Geltungsdauer der mit dem Beschluss Nr. 376/2014/EU erteilten Ermächtigung zu verlängern und ihren Geltungsbereich auszudehnen.