Erwägungsgrund 6 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher müssen Maßnahmen verabschiedet werden, um diesen Problemen Abhilfe zu schaffen und sowohl Rechtssicherheit als auch das ordnungsgemäße Funktionieren der…
Erwägungsgrund 44 32010L0063Um eine wirksame Prüfung der Genehmigungsanträge zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung und Industrie in der Union zu steigern, sollte für…
Erwägungsgrund 13 32019R1156VERORDNUNG (EU) 2019/1156 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Kommission die Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durchführen kann, sollte die Frist für diese Überprüfung um 12 Monate verlängert…
Erwägungsgrund 60 32006L0112Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Um zu verhindern, dass ein Mitgliedstaat im Ungewissen darüber bleibt, wie die Kommission mit seinem Antrag auf Ermächtigung zu einer Ausnahmeregelung zu…
Erwägungsgrund 13 32021R1767VERORDNUNG (EU) 2021/1767 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
Damit genügend Zeit bleibt, um ein ordnungsgemäßes Überprüfungsverfahren durchzuführen, sollten die Fristen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 für die…
Erwägungsgrund 11 32017D0684BESCHLUSS (EU) 2017/684 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich, und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…