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Die Mitgliedstaaten sollten vor Ablauf der Fristen für Kommentare und Stellungnahmen keine Überprüfungsentscheidung treffen, es sei denn, Interessen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung, wie die Vermeidung der Insolvenz des Ziels in der Union, erfordern eine frühere Entscheidung. Solche außergewöhnlichen Umstände sollten den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt werden, die ihre Kommentare oder ihre Stellungnahme zügig abgeben sollten.
Ist der meldende Mitgliedstaat aufgrund außergewöhnlicher Umstände der Auffassung, dass er im Sinne seiner Sicherheit oder öffentlichen Ordnung eine…
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…
Um den voraussichtlichen nachteiligen Auswirkungen einer ausländischen Investition auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung eines Mitgliedstaats oder…
Um die voraussichtlich nachteiligen Auswirkungen einer ausländischen Investition auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung eines Mitgliedstaats oder…
Ist der Mitgliedstaat, der die Überprüfung durchführt, im Ausnahmefall der Auffassung, dass seine Sicherheit oder öffentliche Ordnung ein sofortiges Handeln…
Um zu verhindern, dass ein Mitgliedstaat im Ungewissen darüber bleibt, wie die Kommission mit seinem Antrag auf Ermächtigung zu einer Ausnahmeregelung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.