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Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren und für die Bündelung der im selben Jahr festgelegten Kriterien in einem einzigen Kommissionsbeschluss bleibt und die Marktkontinuität zwischen den derzeitigen und den überarbeiteten Fassungen der Kriterien für Lizenzinhaber gewährleistet ist, sollte der Geltungszeitraum der derzeitigen Kriterien und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Textilerzeugnisse und Schuhe bis zum 31. Dezember 2028, für Möbel und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis bis zum 31. Dezember 2029 und für Bettmatratzen bis 31. Dezember 2030 verlängert werden.
Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren für alle Produktgruppen bleibt und die Marktkontinuität für Lizenzinhaber gewährleistet ist,…
Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren bleibt und die Marktkontinuität zwischen den jetzigen und den überarbeiteten Fassungen der…
Aus demselben Grund müssen die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen, Möbel sowie Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis im…
Um eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen zu erreichen, sollte eine Fusion dieser Produktgruppe mit der Produktgruppe „Möbel“…
Nach den oben genannten Erwägungen werden die Kriterien für die Produktgruppen Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis…
Damit ausreichend Zeit für den endgültigen Abschluss des Überarbeitungsprozesses bleibt und eine verlässliche Perspektive im Hinblick auf die wirtschaftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.