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Die Ziele der Vorschläge zu Anlage IV des Übereinkommens sind: sicherzustellen, dass die einschlägigen Kontrollmechanismen des Übereinkommens uneingeschränkt anwendbar sind und somit, im Falle ihrer Annahme, die Kontrolle der Verbringung von Abfällen verbessern würden; die Verhinderung illegaler Verbringungen zu erleichtern; die Rechtsklarheit zu verbessern und zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Auslegung der Entsorgungsverfahren durch die Vertragsparteien des Übereinkommens zu gelangen; sowie die umweltgerechte Abfallbewirtschaftung auf globaler Ebene zu unterstützen und zum Übergang zu einer globalen Kreislaufwirtschaft beizutragen.
sicherzustellen, dass die einschlägigen Kontrollmechanismen des Übereinkommens uneingeschränkt anwendbar sind, um die Kontrolle der Verbringung von Abfällen zu…
Anschließend von anderen Vertragsparteien des Übereinkommens vorgeschlagene Änderungen in Bezug auf die Liste der Entsorgungsverfahren in Anlage IV des…
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderung der Anlage IV des Übereinkommens sollten im Namen der Union Vorschläge zur Änderung der Einträge zu Kunststoffabfällen in…
Die Union sollte die Ziele der vorgeschlagenen Änderungen der Anhänge des Übereinkommens unterstützen, da sie dazu beitragen, die Kontrolle der Ausfuhren von…
Ziel der Anlage 8 ist die Erleichterung des internationalen Handels durch die Verringerung, Harmonisierung und Koordinierung der mit der Grenzkontrolle der…
Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.