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Auf ihrer für Juli 2021 geplanten 15. Tagung wird die Konferenz der Vertragsparteien gemäß dem Verfahren nach Artikel 18 des Übereinkommens Vorschläge zu Änderungen der Anlagen II, IV, VIII und IX des Übereinkommens, die von der Union oder anderen Vertragsparteien des Übereinkommens vorgelegt werden, prüfen.
Zur Verfolgung der in Absatz 1 genannten Ziele unterbreitet die Union einen Vorschlag zur Änderung der Anlage IV des Übereinkommens zur Prüfung auf der 15.…
Auf ihrer 14. Tagung prüft und beschließt gegebenenfalls die Konferenz der Vertragsparteien Änderungen der Anhänge des Übereinkommens. Diese Änderungen würden…
Die Konferenz der Vertragsparteien kann solche Änderungen auf ihrer 13. Tagung, welche vom 15. bis 22. Februar 2020 stattfinden wird, annehmen. Das Sekretariat…
Es ist zweckmäßig, auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu den Vorschlägen anderer…
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 27 des Übereinkommens sollte der Wortlaut einer vorgeschlagenen Änderung den Vertragsparteien mindestens sechs Monate vor…
Die Konferenz der Vertragsparteien soll auf ihrer 13. Tagung vom 15. bis 22. Februar 2020 Beschlüsse über Änderungen der Anhänge des Übereinkommens annehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.