Erwägungsgrund 1 32020D1832
Gemäß dem Beschluss (EU) 2020/1111 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 14. September 2020 unterzeichnet.