Erwägungsgrund 2 32020D1832
Mit dem Abkommen sollen der höchstmögliche Schutz für geografische Angaben erreicht und Instrumente gegen irreführende Praktiken und die missbräuchliche Verwendung geografischer Angaben geschaffen werden.
Mit dem Abkommen sollen der höchstmögliche Schutz für geografische Angaben erreicht und Instrumente gegen irreführende Praktiken und die missbräuchliche Verwendung geografischer Angaben geschaffen werden.