Erwägungsgrund 3 32020D1832
Durch Artikel 10 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, der für die Änderung der Anhänge des Abkommens zuständig ist.
Durch Artikel 10 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, der für die Änderung der Anhänge des Abkommens zuständig ist.