Erwägungsgrund 2 32020D0188Durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den…
Erwägungsgrund 9 32020D0188Im Hinblick auf die Sicherung der Wirksamkeit des PSPP stellt das Eurosystem hiermit klar, dass es bei marktfähigen Schuldtiteln, die das Eurosystem…
Art. 5 Abs. 2 32020D0188Ankaufobergrenzen
Für alle marktfähigen Schuldtitel, die für Ankäufe im Rahmen des PSPP notenbankfähig sind und die in Artikel 3 festgelegte Restlaufzeit haben, gilt nach…
Erwägungsgrund 7 32020D0188Das PSPP umfasst verschiedene Sicherungen, um zu gewährleisten, dass die geplanten Ankäufe in einem angemessenen Verhältnis zu den Programmzielen stehen und die…
Art. 1 Abs. 2 Buchst. a 32020D0440BESCHLUSS (EU) 2020/440 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. März 2020 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17)
notenbankfähige marktfähige Schuldtitel im Sinne und nach Maßgabe der Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/9),