Erwägungsgrund 2 32020D0188
Durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (public sector purchase programme — PSPP“) eingeführt. Neben dem dritten Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, dem Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities und dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors ist das PSPP Teil des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (asset purchase programme — APP) der Europäischen Zentralbank (EZB). Ziel des APP ist es, die Transmission der Geldpolitik weiter zu verbessern, die Kreditversorgung der Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet zu vereinfachen, die Kreditbedingungen für private Haushalte und Unternehmen zu lockern und die nachhaltige Annäherung der Teuerungsrate entsprechend dem vorrangigen Ziel der EZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, mittelfristig an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % zu unterstützen.